OGH 14Os87/99 (RS0112519)

OGH14Os87/9914.9.1999

Rechtssatz

Das Befahren der falschen Richtungsfahrbahn einer Autobahn ("Geisterfahrer") schafft - von Ausnahmefällen atypisch geringen Verkehrsaufkommens abgesehen - eine Leib oder Leben einer größeren Zahl von Verkehrsteilnehmern gefährdende Verkehrslage (Gefahr einer Massenkarambolage wegen Fahrstrecke von zirka 3 km und Wendemanöver, wobei mindestens 20 Personen konkret gefährdet wurden).

Normen

StGB §176 Abs1
StGB §177 Abs1

14 Os 87/99OGH14.09.1999
14 Os 128/02OGH14.01.2003

Ähnlich; Beisatz: Hier: Kilometerlanges Befahren einer im Stadtgebiet gelegenen, als vierspurige Einbahn geführten Straße mit einem auf ca 120 km/h beschleunigten Kleinmotorrad in unzulässiger Fahrtrichtung bei Gegenverkehr von ca dreißig Fahrzeugen, welche durch Auslenken gerade noch eine Kollision verhindern konnten,durch den alkoholisierten und über keine Lenkerberechtigung verfügenden Angeklagten. (T1)

12 Os 13/11wOGH08.03.2011

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19990914_OGH0002_0140OS00087_9900000_001

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