1 Ob 183/99i | OGH | 05.08.1999 |
5 Ob 271/00i | OGH | 29.05.2001 |
Beisatz: Eine solche Dienstbarkeit ist auf dem gesamten Grundbuchskörper einzutragen. (T1) |
5 Ob 239/06t | OGH | 28.11.2006 |
Beis wie T1; Beisatz: Bei der Einräumung einer Servitut, die die Verlegung von Kabel oder Leitungen zum Gegenstand hat, ist dann kein Lageplan vorzulegen, wenn die Dienstbarkeit ausdrücklich nur auf eines (hier: zwei) von mehreren Grundstücken beschränkt ist. Der Servitutsberechtigte erhält dadurch das uneingeschränkte Recht, die Leitungen letztlich auf dem gesamten Grundstück zu verlegen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19990805_OGH0002_0010OB00183_99I0000_001
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