OGH 8ObS133/99p (RS0112066)

OGH8ObS133/99p27.5.1999

Rechtssatz

Auch vor Inkrafttreten der (auf den vorliegenden Fall noch nicht anwendbaren) IESG-Novelle 1997, BGBl I 107/1997, sind Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen.

Normen

IESG §1 Abs2

8 ObS 133/99pOGH27.05.1999
8 ObS 5/05aOGH17.02.2005

Auch; nur: Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen. (T1)<br/>Beisatz: Daran ändert auch nichts, dass der Arbeitnehmer keine Möglichkeit hatte, den Urlaub zu verbrauchen. (T2)

8 ObS 14/06aOGH21.09.2006

Auch; nur T1; Beisatz: Diese Grundsätze gelten auch für ein Anerkenntnis des Dienstgebers und seine Erklärung, auf den Einwand der Präklusion zu verzichten. (T3)

8 ObS 2/20gOGH24.04.2020

nur T1

8 ObS 1/20kOGH24.04.2020

nur T1; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_19990527_OGH0002_008OBS00133_99P0000_001

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