OGH 4Ob95/99w (RS0111877)

OGH4Ob95/99w27.4.1999

Rechtssatz

Da in Österreich ein Markt für Teilnehmerverträge an Mobilfunknetzen ohne dazugehöriges Handy nicht und an Handys ohne Teilnehmerverträge kaum Einzelinteresse besteht, muss eine Gesamtleistung, bestehend aus dem Mobiltelefon und dem für den Betrieb notwendigen Netzzugang, angenommen werden, was einen Verstoß gegen das Zugabeverbot des § 9a UWG ausschließt.

Normen

UWG §9a

4 Ob 95/99wOGH27.04.1999
4 Ob 36/00yOGH14.03.2000

Auch

16 Ok 1/00OGH15.05.2000
4 Ob 162/06mOGH21.11.2006

Vgl aber; Beisatz: Pay-TV-Jahresabonnement und Digitalreceiver werden zwar häufig, aber nicht regelmäßig gemeinsam angeboten. - „Funktionseinheit Premiereabonnement - Receiver" (T1)

Dokumentnummer

JJR_19990427_OGH0002_0040OB00095_99W0000_001

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