5 Ob 177/98k | OGH | 13.10.1998 |
5 Ob 119/01p | OGH | 23.10.2001 |
Auch; Beisatz: "Fiktive Versicherungsprämien", also solche, die dadurch entstehen, dass ein Versicherungsunternehmen als Vermieter mit sich selbst einen Versicherungsvertrag abschließt, dürfen im Rahmen der Betriebskostenverrechnung nicht auf die Mieter überwälzt werden. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19981013_OGH0002_0050OB00177_98K0000_001
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