Normen
MRG §12a Abs5
3 Ob 35/97m | OGH | 16.09.1998 |
5 Ob 267/98w | OGH | 07.04.2000 |
Verstärkter Senat; Vgl auch<br/>Veröff: SZ 73/66 |
7 Ob 155/13i | OGH | 16.10.2013 |
Beisatz: Dem Begehren auf Anhebung des Mietzinses kommt nicht schon deshalb ‑ dem Grunde nach ‑ Berechtigung zu, weil im Einzelunternehmen des Beklagten ein „faktischer Machtwechsel“ stattgefunden hat. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Verpachtung des Unternehmens erfolgte, was nach rechtlichen und nicht nach wirtschaftlichen Kriterien zu prüfen ist. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19980916_OGH0002_0030OB00035_97M0000_001
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