OGH 3Ob19/97h (RS0110231)

OGH3Ob19/97h24.6.1998

Rechtssatz

Krankheitsbedingter Sonderbedarf eines von mehreren Unterhaltsberechtigten führt zwar nicht zur Verminderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage, ist aber durch Abzug weiterer Prozentpunkte derart zu berücksichtigen, daß dieser Mehrbedarf proportional auf Verpflichteteten und Berechtigte aufgeteilt wird.

Normen

ABGB §140 Be

3 Ob 19/97hOGH24.06.1998
1 Ob 180/98xOGH15.12.1998

Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Der krankheitsbedingte Mehraufwand verringert die Bemessungsgrundlage. (T1)

10 Ob 58/13xOGH25.03.2014

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19980624_OGH0002_0030OB00019_97H0000_001

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