OGH 6Ob219/97t (RS0109642)

OGH6Ob219/97t2.4.1998

Rechtssatz

Dem Verbraucher, der ein Gründungsgeschäft als zukünftiger Kaufmann abschließt, kommt der Schutz des Konsumentenschutzgesetzes zugute. Dies gilt für alle künftigen Unternehmer - wenn auch eingeschränkt auf natürliche Personen -, gleichgültig, ob die von ihnen abgeschlossenen Vorbereitungsgeschäfte wegen ihrer künftigen Kaufmannseigenschaft Handelsgeschäfte sind oder nicht.

Normen

KSchG §1 Abs3
KSchG §8

6 Ob 219/97tOGH02.04.1998
2 Ob 178/05yOGH20.10.2005

Auch; Beisatz: Der nachträgliche Wegfall der Verbrauchereigenschaft bewirkt nicht den Verlust des bei Vertragsabschluss erlangten Schutzes des § 14 Abs1 KSchG. (T1)

8 Ob 40/06zOGH30.03.2006

Auch; Beisatz: Auch Dauerschuldverhältnisse als Gründungsgeschäft sind als Geschäfte im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG zu sehen, sohin sind auch Sachverhalte erfasst, die sich nach dem Vertragsabschluss (Gründungsgeschäft) ereignen, aber von dem Vertrag erfasst werden. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19980402_OGH0002_0060OB00219_97T0000_001

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