OGH 8ObA7/98g (RS0109400)

OGH8ObA7/98g29.1.1998

Rechtssatz

Da das Schauspielergesetz wie das Angestelltengesetz eine Generalklausel enthält, daß aus wichtigem Grund das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werde könne (§ 37 SchauspG), ist bei der dann folgenden demonstrativen Aufzählung der Entlassungsgründe in § 38 SchauspG in weitem Maß eine ausdehnende Auslegung und Analogie zu vergleichbaren Entlassungsgründen nach dem Angestelltengesetz zulässig.

Normen

SchSpG §37
SchSpG §38

8 ObA 7/98gOGH29.01.1998
9 ObA 25/22zOGH24.03.2022

Beisatz: Hier: zu § 31 Z 7 und 8 TAG. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19980129_OGH0002_008OBA00007_98G0000_002

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