OGH 3Ob142/97x (RS0107690)

OGH3Ob142/97x26.3.1997

Rechtssatz

Die Weitergabe der Wohnung ist ein rechtsgeschäftlicher Akt, der Geschäftsfähigkeit der Parteien erfordert.

Normen

MRG §30 Abs2 Z4 B

3 Ob 142/97xOGH26.03.1997
3 Ob 152/97tOGH15.10.1997

Beisatz: Hier: Mietrechtsabtretung gemäß § 12 MRG. (T1)

3 Ob 129/13mOGH21.08.2013

Vgl aber; Beisatz: Bei der Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG geht es um die Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte, also um den tatsächlichen Vorgang des Verlassens der Wohnung durch den Mieter und deren Übernahme durch einen Dritten, die zu keiner Änderung der Parteien des bestehenden Mietvertrages führt. Dieser Vorgang muss vom Willen der Parteien, vor allem des die Wohnung verlassenden Mieters, umfasst sein. (T2)

7 Ob 178/14yOGH18.02.2015

Beis wie T1

10 Ob 16/15yOGH24.03.2015

Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19970326_OGH0002_0030OB00142_97X0000_001

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