Rechtssatz
Die Frage, ob es beim Betrieb eines Fahrzeugs zu einem Unfall kam, ist in erster Linie unter teleologischen Gesichtspunkten zu beantworten: Maßgeblich ist demnach nicht etwa, ob sich das Kraftfahrzeug im Unfallzeitpunkt noch im Betrieb befand, sondern ob der Unfall mit einer der Gefahren des Kraftfahrzeugs zusammenhängt. Solange das auf einer - noch dazu stark befahrenen - Fahrbahn im Bereich eines Halteverbots abgestellte Fahrzeug einen der beiden Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn großteils verstellt, gefährdet es dabei den fließenden Verkehr.
Auto
Normen
EKHG §1 IIIA
EKHG §1 IIIB
2 Ob 114/09t | OGH | 28.09.2009 |
Auch; nur: Maßgeblich ist, ob der Unfall mit einer der Gefahren des Kraftfahrzeugs zusammenhängt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19960822_OGH0002_0010OB00009_9600000_002
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