OGH 3Ob2267/96w (RS0105492)

OGH3Ob2267/96w10.7.1996

Rechtssatz

Diese Vorschrift ist anzuwenden, wenn nach dem konkreten Vertrag das Recht des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers ihm einen im Vergleich zum allgemeinen Vertragsschutz erhöhten Verbraucherschutz gewährt.

Normen

IPRG §41

3 Ob 2267/96wOGH10.07.1996
1 Ob 2088/96hOGH18.03.1997

Auch; Veröff: SZ 70/45

1 Ob 30/04zOGH16.04.2004

Beisatz: Die Anwendung des §41 1 PRG hängt davon ab, ob das Recht des Staats, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem Verbraucher für den von ihm abgeschlossenen Vertrag einen besonderen privatrechtlichen Schutz angedeihen lässt, somit ob dem jeweils zu beurteilenden Vertrag nach dem Recht des Aufenthaltstaats des Verbrauchers ein im Vergleich zum allgemeinen Vertragsschutz erhöhter Verbraucherschutz zukommt. (T1); Veröff: SZ 2004/53

Dokumentnummer

JJR_19960710_OGH0002_0030OB02267_96W0000_003

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