Normen
AHG §2 Abs2
1 Ob 55/95 | OGH | 25.06.1996 |
Veröff: SZ 69/145 |
1 Ob 176/17i | OGH | 27.02.2018 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Für den Kläger, der seine Amtshaftungsansprüche auf die mit dem seiner Ansicht nach rechtswidrigen Ruhestandsversetzungsverfahren verbundene Dienstfreistellung zurückführt, war es von vornherein aussichtslos, die ihm bisher entgangenen Gehaltsbestandteile nachträglich im Verwaltungsweg zuerkannt zu bekommen. Daher auch keine Unzulässigkeit des Rechtswegs. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19960625_OGH0002_0010OB00055_9500000_003
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