OGH 14Os178/95 (RS0102145)

OGH14Os178/9514.5.1996

Rechtssatz

Zwar ist bei Beurteilung der Zahlungsfähigkeit in aller Regel auch die Möglichkeit des Schuldners zu berücksichtigen, zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten einen weiteren "gesunden Kredit" aufzunehmen. Außer Betracht bleiben muss dagegen eine zwar an sich noch bestehende Kreditmöglichkeit, von welcher ein redlicher Kaufmann indes mangels Rückzahlungsfähigkeit keinen Gebrauch mehr machen würde (insb 11 Os 51/88 ua).

Normen

StGB §159

14 Os 178/95OGH14.05.1996
14 Os 82/09dOGH26.01.2010

Dokumentnummer

JJR_19960514_OGH0002_0140OS00178_9500000_003

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