Normen
ABGB §1500
2 Ob 570/95 | OGH | 30.10.1995 |
Veröff: SZ 68/206 |
4 Ob 74/07x | OGH | 22.05.2007 |
Beisatz: Hier: Positive Kenntnis nur eines Miteigentümers. (T1); Veröff: SZ 2007/80 |
5 Ob 58/09d | OGH | 09.06.2009 |
Auch; Beis wie T1 |
5 Ob 27/14b | OGH | 04.09.2014 |
Beisatz: Das positive Wissen der GmbH als ursprüngliche Erwerberin der Liegenschaft vom Bestand der Dienstbarkeit wird daher auch hier im später mehrpersonalen Rechtsverhältnis der Miteigentümer nicht durch die Gutgläubigkeit einzelner, später erwerbender Miteigentümer, sondern erst dann beseitigt, wenn alle Miteigentumsanteile gutgläubig im Vertrauen auf das Grundbuch erworben sind. Die infolge der hier vorgelegenen Verletzung der Nachforschungspflicht zerstörte Gutgläubigkeit bei den 12.‑ und 13.‑Beklagten muss demnach zu Lasten aller übrigen Miteigentümer gehen und schließt einen insgesamt lastenfreien Liegenschaftserwerb aus. (T2)<br/> |
Dokumentnummer
JJR_19951030_OGH0002_0020OB00570_9500000_001
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