Normen
EO §382 Z6 II6
5 Ob 129/95 | OGH | 24.10.1995 |
7 Ob 313/98z | OGH | 01.12.1998 |
Auch; Beisatz: Beisatz: Der Antrag auf Erlassung eines obligatorischen Verfügungsverbotes im Sinn des § 382 Abs 1 Z 5 EO ist trotz der bereits verbücherten Eigentumsübertragung an Dritte nicht zwecklos geworden, solange die Wiederbeschaffung der veräußerten Sache möglich und zumutbar ist. (T1) |
1 Ob 3/02a | OGH | 29.01.2002 |
Auch; Beisatz: Dieser Grundsatz gilt jedoch nur, wenn nicht nur eine "bloß abstrakte" Möglichkeit der Rückerlangung vorliegt, sondern eine erheblich größere Wahrscheinlichkeit besteht, weil in einem die bücherliche Eigentumsübertragung anfechtbar oder eine Wiederbeschaffung vor allem auf Grund des Naheverhältnisses des Verkäufers zur Erwerberin in Betracht zu ziehen ist. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19951024_OGH0002_0050OB00129_9500000_001
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