Rechtssatz
Steht gegen eine Entscheidung ein Rechtsmittel nicht offen, so kann auch eine allfällige Nichtigkeit nicht mehr wahrgenommen werden (so schon JBl 1984, 679).
7 Ob 143/03k | OGH | 05.08.2003 |
Auch; Beisatz: Ist ein Revisionsrekurs gemäß § 14 Abs 2 AußStrG unzulässig, besteht also ein absoluter Rechtsmittelausschluss, so kann auch eine allfällige Nichtigkeit nicht geltend gemacht werden. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19951011_OGH0002_0030OB00103_9500000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)