OGH 4Ob67/95 (RS0088261)

OGH4Ob67/9518.9.1995

Rechtssatz

Bei einer Handlung wettbewerblichen Charakters ist die Wettbewerbsabsicht zu vermuten. Das trifft vor allem auf solche Handlungen zu, die ein Unternehmer zur Förderung eigenen Wettbewerbes begeht.

Normen

UWG §1 C5a
UWG §14 C

4 Ob 67/95OGH18.09.1995
4 Ob 2008/96iOGH26.03.1996
4 Ob 2250/96bOGH17.09.1996

Auch; Beisatz: Ist eine Behauptung objektiv geeignet, den eigenen Wettbewerb zu Lasten eines Mitbewerbers zu fördern, dann spricht die Vermutung von vornherein für die Wettbewerbsabsicht. (T1)

4 Ob 314/97yOGH19.12.1997

Auch; nur: Bei einer Handlung wettbewerblichen Charakters ist die Wettbewerbsabsicht zu vermuten. (T2)

4 Ob 161/06iOGH28.09.2006

Vgl aber; Beisatz: Diese Vermutung kann aber nicht mehr eingreifen, wenn die mögliche Auswirkung auf den Wettbewerb - wie hier - nur mittelbare Folge der versuchten Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs ist, der nicht von vornherein als völlig unbegründet abgetan werden kann. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Verweigerung der Herausgabe von Wartungsunterlagen eines geleasten Luftfahrzeuges durch die frühere Halterin unter Berufung auf ein zivilrechtliches Zurückbehaltungsrecht wegen eines auf das Flugzeug gemachten Aufwands. (T4)

4 Ob 225/07bOGH11.03.2008

Vgl aber für die Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007; Beisatz: Auf das Vorliegen von Wettbewerbsabsicht kommt es nach neuem Recht nicht an. (T5); Veröff: SZ 2008/32

4 Ob 127/08tOGH23.09.2008

Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Noch zur Rechtslage vor der UWG-Novelle 2007. (T6); Veröff: SZ 2008/132

4 Ob 10/09pOGH21.04.2009

Vgl; Beisatz: Zur Rechtslage nach der UWG-Novelle 2007. (T7)<br/>Beisatz: § 7 UWG erfasst weiterhin nur Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs. Die mit dieser Formulierung umschriebene Wettbewerbsabsicht ist bei abfälligen Äußerungen eines im Wettbewerb stehenden Unternehmens grundsätzlich zu vermuten. (T8)

4 Ob 181/12iOGH19.03.2013

Vgl auch; Beis wie T8

4 Ob 14/15kOGH17.02.2015

Beis wie T8

Dokumentnummer

JJR_19950918_OGH0002_0040OB00067_9500000_001

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