OGH 1Ob564/95 (RS0062066)

OGH1Ob564/9529.5.1995

Rechtssatz

"Regeln der Technik" sind keine rechtlichen Phänomene, sie geben bloß ein bestimmtes oder bestimmbares Fachwissen wieder, mit dessen Hilfe ein Werk, eine Arbeit, ein Unternehmen, ein Auftrag möglichst reibungslos mangelfrei und störungsfrei durchgeführt werden kann; sie geben Auskunft, ob und wie etwas gemacht werden kann beziehungsweise sollte.

Normen

HGB §346 A

1 Ob 564/95OGH29.05.1995
2 Ob 92/08fOGH27.11.2008

Auch

3 Ob 184/17fOGH22.11.2017

Dokumentnummer

JJR_19950529_OGH0002_0010OB00564_9500000_007

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