Normen
UWG §9a Abs1
UWG §9a Abs2 Z5
4 Ob 32/95 | OGH | 25.04.1995 |
4 Ob 108/08y | OGH | 26.08.2008 |
Gegenteilig; Bem: Die bloße Einschaltung eines Dritten, der eine wegen ihres wettbewerbswidrigen Anlockeffekts verpönte Zugabe ankündigt, beseitigt den für die Zugabeneigenschaft geforderten inneren Zweckzusammenhang zwischen dem zu fördernden Hauptgeschäft und der Zugabenankündigung nicht. Insoweit haftet der Dritte für die Förderung des Abschlusses fremder Hauptgeschäfte. (RS0124002). (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19950425_OGH0002_0040OB00032_9500000_003
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