1 Ob 630/94 | OGH | 27.03.1995 |
Veröff: SZ 68/61 |
7 Ob 8/04h | OGH | 28.07.2004 |
Beisatz: Die Aufhebung des Hofdekrets durch das 1.BRBG mit Wirkung 1.1.2000 hat daran nichts geändert, weil auf solche Sachverhalte die Regeln über die konstruktive Nacherbfolge jedenfalls analog anzuwenden sind. Schon aus dem § 707 ABGB ergibt sich, dass, so lange das Recht des Erben wegen einer noch nicht erfüllten Bedingung verschoben bleibt, "in Hinsicht auf den einstweiligen Besitz und Genuss des Nachlasses", die nämlichen Rechte und Verbindlichkeiten, wie bei einer fideikommissarischen Substitution "zwischen dem gesetzlichen und eingesetzten Erben" stattfinden. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19950327_OGH0002_0010OB00630_9400000_001
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