Rechtssatz
Die Entscheidung der Rechtsmittelinstanz über einen Zwischenantrag auf Feststellung erfolgt in einem selbständigen Inzidenzstreit, sodass diese über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens endgültig zu erkennen hat.
1 Ob 99/18t | OGH | 21.11.2018 |
Beisatz: Der Streit um die Zulässigkeit des Zwischenantrags auf Feststellung löst einen Zwischenstreit aus, in dem abgesondert über die ihm zuzuordnenden Kosten zu entscheiden ist. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19950327_OGH0002_0010OB00520_9500000_002
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