Normen
UrhG §46 Abs2
4 Ob 1/95 | OGH | 31.01.1995 |
Veröff: SZ 68/26 |
4 Ob 230/02f | OGH | 19.11.2002 |
Auch; Beisatz: Von einem Zitat kann nur dann gesprochen werden, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk (ganz oder teilweise) in ein anderes Werk übernommen wird, also auch das zitierende Werk urheberrechtlich schutzfähig ist. Diese Voraussetzung liegt vor, das zitierende Werk auch dann noch als eigenständige Schöpfung bestehen bleiben kann, wenn das Zitat hinweggedacht wird. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19950131_OGH0002_0040OB00001_9500000_010
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