OGH 6Ob621/94 (RS0041649)

OGH6Ob621/9420.10.1994

Rechtssatz

Im Fall der Umbestellung des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe durch die Rechtsanwaltskammer läuft die - bis dahin nicht abgelaufene - Rechtsmittelfrist erst ab Zustellung des Umbestellungsbeschlusses und der anzufechtenden Entscheidung an den neu bestellten Rechtsanwalt.

Normen

ZPO §464 Abs3 II

6 Ob 621/94OGH20.10.1994
1 Ob 332/99aOGH22.02.2000
10 ObS 99/03mOGH07.10.2003

Beisatz: Bereits erfolgte Zustellungen an den früheren Verfahrenshelfer oder die Partei selbst sind dabei unbeachtlich. (T1)

9 ObA 149/03gOGH21.01.2004

Vgl auch; Beisatz: Hier: Durch die Umbestellung des Masseverwalters tritt keine Unterbrechung des Verfahrens ein. (T2)

4 Ob 117/15gOGH11.08.2015

Auch; Veröff: SZ 2015/80

Dokumentnummer

JJR_19941020_OGH0002_0060OB00621_9400000_001

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