OGH 1Ob609/94 (RS0026502)

OGH1Ob609/9411.10.1994

Rechtssatz

Mag den Hundehalter auch der Haftungsmaßstab des § 1299 ABGB treffen, so erstreckt sich dieser erhöhte Sorgfaltsmaßstab doch nur auf die Erfüllung seiner Halterpflichten, nicht aber auch auf eine plötzlich notwendig gewordene Reaktion auf einen unerwarteten Angriff durch ein unbeaufsichtigtes anderes Tier.

Normen

ABGB §1299 H
ABGB §1320 A

1 Ob 609/94OGH11.10.1994
6 Ob 96/19iOGH23.05.2019

Vgl aber; Beisatz: Dies schließt aber ein – nicht aus mangelhafter Verwahrung oder Beaufsichtigung des eigenen Tieres abgeleitetes – Mitverschulden eines Tierhalters nicht aus: Es ist nämlich auch von Hundehaltern zu verlangen, dass sie über die mit dem Halten von Hunden (der jeweiligen Rasse) typischerweise ausgehenden Gefahren Bescheid wissen und sich dementsprechend verhalten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19941011_OGH0002_0010OB00609_9400000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)