OGH 4Ob540/94 (RS0047559)

OGH4Ob540/9431.5.1994

Rechtssatz

Ein Vergleich mit Anfangsgehältern in einem für den Unterhaltsberechtigten in Frage kommenden Beruf, weicht von dem Grundsatz ab, daß sich der Unterhaltsanspruch eines Kindes, das noch nicht selbsterhaltungsfähig ist, an den Lebensverhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils zu orientieren hat. Davon ist auch nicht deshalb abzuweichen, weil das Kind, wenn selbsterhaltungsfähig geworden ist, allenfalls (zumindest zunächst) weniger verdient, als der Unterhaltspflichtige ihm zu zahlen imstande war.

Normen

ABGB §140 Ba
ABGB §140 Cb

4 Ob 540/94OGH31.05.1994
4 Ob 109/14dOGH17.07.2014

Auch

Dokumentnummer

JJR_19940531_OGH0002_0040OB00540_9400000_002

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