OGH 10ObS234/93 (RS0042066)

OGH10ObS234/9321.12.1993

Rechtssatz

Die Einbeziehung eines neuen Versicherungsfalles der Berufskrankheit, der bislang nicht Gegenstand des vor dem Versicherungsträger durchgeführten Verfahrens war, in das gerichtliche Verfahren ist unzulässig.

Normen

ASGG §67 Abs1
ASGG §86
ZPO §477 Abs1 Z6 D6

10 ObS 234/93OGH21.12.1993
10 ObS 130/98kOGH18.08.1998

nur: Die Einbeziehung eines neuen Versicherungsfalles, der bislang nicht Gegenstand des vor dem Versicherungsträger durchgeführten Verfahrens war, in das gerichtliche Verfahren ist unzulässig. (T1)

10 ObS 45/12hOGH12.04.2012

Auch

Dokumentnummer

JJR_19931221_OGH0002_010OBS00234_9300000_001

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