OGH 9ObA1/93 (RS0021382)

OGH9ObA1/9310.2.1993

Rechtssatz

Zur arbeitsvertraglichen Pflicht eines Arbeitnehmers zählt auch die Unterlassung der Abwerbung von Arbeitskollegen, auch wenn die Abwerbung keine Verleitung zum Vertragsbruch bildet, aber für ein Konkurrenzunternehmen erfolgt oder dem Arbeitgeber wegen des Arbeitskräftemangels empfindlichen Schaden zufügt. Eine schuldhafte Vertragsverletzung macht ihn schadenersatzpflichtig.

Normen

ABGB §1153 A

9 ObA 1/93OGH10.02.1993

Veröff: Arb 11072

9 ObA 87/18mOGH27.09.2018

Dokumentnummer

JJR_19930210_OGH0002_009OBA00001_9300000_001

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