Normen
ASVG §208
10 ObS 235/92 | OGH | 13.10.1992 |
10 ObS 92/14y | OGH | 30.09.2014 |
Dokumentnummer
JJR_19921013_OGH0002_010OBS00235_9200000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dann, wenn ein Krankengeldanspruch zu einer Versehrtenrente tritt oder wenn während des Laufes einer Versehrtenrente dem Versehrten Anstaltspflege gewährt wird, ein Ruhen nur in Ansehung jener Erhöhungen der Rente stattfinden, die eine Folge der Verschlechterung des Zustands der Versehrten sind, die zum Krankenstand oder zum Krankenhausaufenthalt führt; an den bis dahin zu Recht bezogenen Leistungen sollte sich aber insoweit nichts ändern.
Normen
ASVG §208
10 ObS 235/92 | OGH | 13.10.1992 |
10 ObS 92/14y | OGH | 30.09.2014 |
JJR_19921013_OGH0002_010OBS00235_9200000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)