Normen
nö GdVBG 1976 §37 Abs1
9 ObA 192/92 | OGH | 02.09.1992 |
9 ObA 270/99t | OGH | 17.11.1999 |
Beisatz: Die nach Ausspruch der Kündigung erfolgten Dienstpflichtverletzung können im Gegensatz zu früheren nicht als Kündigungsgrund herangezogenen Pflichtverstößen auch nicht als Illustrationsfaktum für das dem geltend gemachten Kündigungsgrund zugrunde gelegte Verhalten geltend gemacht werden. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19920902_OGH0002_009OBA00192_9200000_002
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