Normen
AngG §26 Z4 III4a
9 ObA 177/92 | OGH | 02.09.1992 |
9 ObA 332/00i | OGH | 24.01.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Schreien mit lautstarken Vorhaltungen und gleichzeitiges Schlagen mit den Fäusten auf den Tisch zeigt jegliches Fehlen der dem Arbeitnehmer gegenüber geschuldeten Achtung und lässt auch keine sachliche Kritik erkennen. (T1) |
9 ObA 42/05z | OGH | 22.02.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Die Rechtsauffassung, dass auch ein überdurchschnittlich gut bezahlter, in der Öffentlichkeit stehender Trainer eines Fußball-Erstligaklubs beleidigende Äußerungen nicht tolerieren muss, ist genauso vertretbar wie die Ansicht, dass der Präsident des beklagten Clubs mit seinem Interview die Grenzen sachlicher Kritik in ungebührlicher Weise überschritten hat. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19920902_OGH0002_009OBA00177_9200000_001
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