OGH 9ObA155/92 (RS0051238)

OGH9ObA155/922.9.1992

Rechtssatz

Begründete Suspendierungen sind auch bei Betriebsratsmitgliedern insoweit anzuerkennen, als dadurch keine (weitere) Behinderung der Betriebsratstätigkeit eintritt. Insbesondere darf daher den Mitgliedern das Betreten des Betriebes, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, nicht verboten werden.

Normen

ArbVG §115 Abs3

9 ObA 155/92OGH02.09.1992

Veröff: ZAS 1993/11 S 161 (teilweise kritisch Strasser)

9 ObA 14/93OGH24.02.1993

nur: Insbesondere darf daher den Mitgliedern das Betreten des Betriebes, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, nicht verboten werden. (T1)

9 ObA 244/93OGH24.11.1993
9 ObA 95/16kOGH29.11.2016

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19920902_OGH0002_009OBA00155_9200000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)