Normen
KO §7
9 ObA 164/92 | OGH | 08.07.1992 |
Dokumentnummer
JJR_19920708_OGH0002_009OBA00164_9200000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Bei unternehmensbezogenen Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche, die der Anmeldung im Konkurs nicht unterliegen, kann das Verfahren unmittelbar nach dem Eintritt der Unterbrechungswirkung durch die Konkurseröffnung gegen den Masseverwalter fortgesetzt werden, ohne daß der Ausgang der Prüfungstagsatzung abgewartet werden müßte.
Normen
KO §7
9 ObA 164/92 | OGH | 08.07.1992 |
JJR_19920708_OGH0002_009OBA00164_9200000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)