OGH 9ObA164/92 (RS0064053)

OGH9ObA164/928.7.1992

Rechtssatz

Bei unternehmensbezogenen Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche, die der Anmeldung im Konkurs nicht unterliegen, kann das Verfahren unmittelbar nach dem Eintritt der Unterbrechungswirkung durch die Konkurseröffnung gegen den Masseverwalter fortgesetzt werden, ohne daß der Ausgang der Prüfungstagsatzung abgewartet werden müßte.

Normen

KO §7

9 ObA 164/92OGH08.07.1992

Dokumentnummer

JJR_19920708_OGH0002_009OBA00164_9200000_003

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