OGH 9ObA18/92 (RS0082297)

OGH9ObA18/9229.4.1992

Rechtssatz

Bei der "entsprechenden Verwendung" muss auf seiten des Vertragsbediensteten die erforderliche Eignung oder wenigstens die Fähigkeit vorliegen, diese Eignung in absehbarer Zeit zu erwerben; auf seiten des Dienstgebers muss die Möglichkeit bestehen, wenn auch unter Zuhilfenahme organisatorischer Maßnahmen, den Vertragsbediensteten auf andere Weise zu verwenden.

Arbeitgeber

 

Normen

VBG §32 Abs2 litb

9 ObA 18/92OGH29.04.1992

Veröff: DRdA 1993,126 (Mazal) = Arb 11025

8 ObA 8/13dOGH29.11.2013

Auch Veröff: SZ 2013/119

Dokumentnummer

JJR_19920429_OGH0002_009OBA00018_9200000_004

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