3 Ob 126/91 | OGH | 11.03.1992 |
EvBl 1992/150 S 621 |
3 Ob 77/04a | OGH | 26.05.2004 |
Auch; nur: Handelt es sich beim Exekutionstitel um einen Vergleich, dessen Abschluß einer Genehmigung bedarf, so ist die Vollstreckbarkeit so lange nicht gegeben, als die Genehmigung nicht vorliegt. (T1) |
3 Ob 129/07b | OGH | 26.09.2007 |
Auch; Beisatz: Die Notwendigkeit, die materiell-rechtlich erforderliche Genehmigung für die Wirksamkeit des Exekutionstitels mit dem Exekutionsantrag nachzuweisen, ist auf jene Fälle beschränkt, in denen sich ein Hinweis auf das Genehmigungserfordernis aus dem Titel selbst oder den Exekutionsakten ergibt (so schon 3 Ob 126/91). (T2); Beisatz: Hier: In der eingeräumten Äußerung zum Exekutionsantrag wurde auf die Notwendigkeit einer Genehmigung durch den Gemeinderat hingewiesen - daher war die fehlende Genehmigung aus den Akten ersichtlich. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19920311_OGH0002_0030OB00126_9100000_002
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