Normen
KSchG §3
5 Ob 509/92 | OGH | 10.03.1992 |
Veröff: SZ 65/37 = JBl 1992,796 = ImmZ 1993,54 |
7 Ob 78/04b | OGH | 28.07.2004 |
Vgl aber; Beisatz: Eine einschränkende Auslegung des in § 3 KSchG eingeräumten Rücktrittsrechts kommt dann nicht in Frage, wenn die Vertragserklärung des Konsumenten per Telefax übermittelt wurde, aber dennoch typischerweise eine Überrumpelungssitation vorliegt (telefonische Kontaktaufnahme durch den Unternehmer mit anschließendem Fax-Anbot und unmittelbar darauf erfolgter Fax-Annahme durch den Verbraucher). (T1); Veröff: SZ 2004/113 |
Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_0050OB00509_9200000_005
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