OGH 4Ob137/91 (RS0079467)

OGH4Ob137/9117.12.1991

Rechtssatz

Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert; ihm ist daher auch die Befugnis zuzubilligen, gegen irreführende Angaben im Sinne des § 2 UWG einzuschreiten, die sein Unternehmen beeinträchtigen können.

Normen

UWG §14 B2

4 Ob 137/91OGH17.12.1991

Veröff: SZ 64/177 = EvBl 1992/91 S 412 = ÖBl 1992,35 = WBl 1992,168 = ecolex 1992,250 f

4 Ob 34/01fOGH03.04.2001

Auch; nur: Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19911217_OGH0002_0040OB00137_9100000_004

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