Normen
6 Ob 616/91 | OGH | 07.11.1991 |
Veröff: EvBl 1992/117 S 509 |
6 Ob 101/13s | OGH | 06.06.2013 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die im Rechtsmittel behaupteten vereinsmäßigen Verflechtungen zwischen dem Amateursportverein, in dem der abgelehnte Richter tätig ist, und dem zweitbeklagten Sportverband sind keineswegs so eng, dass sie bei objektiver Betrachtung die Befürchtung erwecken, der abgelehnte Richter könnte sich bei seiner Entscheidung von unsachlichen Motiven leiten lassen. (T1) |
8 Ob 68/15f | OGH | 30.07.2015 |
Auch; Beisatz: Der Umstand, dass eine Studentenverbindung, der (auch) der abgelehnte Richter angehört, mit anderen Studentenverbindungen, denen einer Partei zuzurechnende Zeugen angehören, im ÖCV zusammengeschlossen ist, reicht für sich allein nicht aus, die Unbefangenheit des Richters in Zweifel zu ziehen. (T2)<br/>Beisatz: Von einem Richter kann eine professionelle Trennung zwischen beruflichen und privaten Beziehungen erwartet werden. (T3) |
9 Ob 66/20a | OGH | 27.01.2021 |
Vgl; Beis nur wie T3 |
7 Ob 45/22a | OGH | 25.05.2022 |
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Laienrichter ist Mitglied des Ausschusses eines anderen Fachverbands und Vorsitzender einer anderen Fachvertretung als die Fachorganisationen der Parteien. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19911107_OGH0002_0060OB00616_9100000_001
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