OGH 2Ob550/91 (RS0075981)

OGH2Ob550/9118.9.1991

Rechtssatz

Wurde eine vom Erstgericht für zulässig erklärte ärztliche Behandlung nicht durchgeführt und kann sie auch nicht mehr erfolgen, weil die Unterbringung bereits aufgehoben ist, dann besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr an der Beseitigung des Beschlusses.

Normen

UbG §28
UbG §38

2 Ob 550/91OGH18.09.1991

Dokumentnummer

JJR_19910918_OGH0002_0020OB00550_9100000_001

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