OGH 2Ob619/90 (RS0066152)

OGH2Ob619/9019.12.1990

Rechtssatz

Im Bereich des LPG ist eine Teilkündigung nicht vorgesehen.

Normen

LPG allg
LPG §8

2 Ob 619/90OGH19.12.1990

Veröff: SZ 63/224 = MietSlg XLII/39

9 Ob 66/14tOGH29.10.2014

Beisatz: Der Vermieter ist auf die Einhaltung der allgemeinen Regeln über die Auflösung von Bestandverträgen nach den §§ 560 ff ZPO verwiesen, die eine Teilkündigung nicht vorsehen. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Veräußerung eines Teils einer verpachteten Liegenschaft (Wiese). Die von der Klägerin (Käuferin) ausgesprochene Kündigung des Bestandvertrags hinsichtlich der von ihr erworbenen Liegenschafts-(teil-)fläche war unzulässig. (T2)<br/>

Dokumentnummer

JJR_19901219_OGH0002_0020OB00619_9000000_001

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