OGH Bkd99/89 (RS0055652)

OGHBkd99/8929.10.1990

Rechtssatz

Für die Fassung eines Einleitungsbeschlusses oder aber eines Ablassungsbeschlusses kommt es nicht darauf an, ob von dritter Seite, uns sei es auch von einem Strafgericht, zunächst der Verdacht einer disziplinären Verfehlung geäußert wurde, sondern darauf, ob im Zeitpunkt der Entscheidung des Disziplinarrates ein solcher Verdacht nach der Aktenlage besteht oder nicht.

Normen

DSt 1872 §29

Bkd 99/89OGH29.10.1990

Dokumentnummer

JJR_19901029_OGH0002_000BKD00099_8900000_001

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