15 Os 71/90 | OGH | 16.10.1990 |
Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1991/21 S 104 = JBl 1991,461 (hiezu Kienapfel, 435) = RZ 1991/4 S 19 |
13 Os 72/90 | OGH | 09.01.1991 |
13 Os 67/15z | OGH | 25.11.2015 |
Vgl; Beisatz: Verbergen ist eine Tätigkeit, die das Auffinden eines deliktstauglichen Vermögenswerts durch den Verletzten, von ihm Beauftragte oder Strafverfolgungsorgane vereiteln oder erschweren soll, zB physische Verbringung von Geldbeträgen ohne Offenlegung ihrer Herkunft. (T1)<br/>Beisatz: Falsche Auskünfte über den Verbleib der Beute fallen nicht unter § 165 Abs 1 StGB. (T2) |
13 Os 105/15p | OGH | 06.09.2016 |
Auch; Beis wie T1 |
11 Os 76/17m | OGH | 17.10.2017 |
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2 |
11 Os 130/17b | OGH | 13.03.2018 |
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Bloßes Beheben von Bargeld und Übergabe desselben an einen Dritten ist, wenn nicht besondere Begleitumstände hinzutreten, ein Vorgang des gewöhnlichen Wirtschaftslebens und als solcher – per se – noch kein „Verbergen“ iSd § 165 Abs 1 StGB. (T3) |
13 Os 89/18i | OGH | 10.10.2018 |
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Herkunftsverschleierung (§ 165 Abs 1 zweiter Fall StGB) wird im Gesetz selbst durch Beispiele erläutert. Sie kann etwa durch falsche Angaben im Rechtsverkehr über den Ursprung oder die wahre Beschaffenheit der betreffenden Vermögensbestandteile, das Eigentum oder sonstige Rechte an ihnen erfolgen. Angaben des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren sowie in der Hauptverhandlung scheiden als Tathandlung jedenfalls aus, weil der Angeklagte in einem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren nicht verpflichtet ist, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen. (T4) |
13 Os 108/18h | OGH | 16.01.2019 |
Auch; Beis wie T3; Beis wie T4 |
15 Os 124/19b | OGH | 04.12.2019 |
Vgl; Beisatz: Das bloße Verwahren von Geldbeträgen in einem (auf die Täterin lautenden) Bankschließfach einer inländischen Bank ist – als Vorgang des gewöhnlichen Wirtschaftslebens ohne Hinzutreten besonderer Begleitumstände – nicht als „Verbergen“ tatbildlich. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19901016_OGH0002_0150OS00071_9000000_006
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