OGH 2Ob31/90 (RS0058235)

OGH2Ob31/9011.7.1990

Rechtssatz

Eine fehlerhafte Beschaffenheit ist dann vorhanden, wenn die technischen Einrichtungen des Fahrzeuges ungenügend sind. Ein Fahrzeug ist nicht fehlerhaft beschaffen, wenn es so beschaffen ist und so arbeitet, wie dies die derartigen Fahrzeugen normaler Beschaffenheit der Fall ist.

SW: Auto

 

Normen

EKHG §9 B

2 Ob 31/90OGH11.07.1990

Veröff: ZVR 1991/39 S 116

2 Ob 31/91OGH12.06.1991

Veröff: ZVR 1992/12 S 28

2 Ob 78/95OGH12.10.1995

nur: Eine fehlerhafte Beschaffenheit ist dann vorhanden, wenn die technischen Einrichtungen des Fahrzeuges ungenügend sind. (T1); Beisatz: Und wenn der zum Unfall führende Mangel nach dem Stand der Wissenschaft und Technik vermieden werden hätte können (hier: Schilift). (T2)

Dokumentnummer

JJR_19900711_OGH0002_0020OB00031_9000000_001

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