OGH 7Ob543/90 (RS0060502)

OGH7Ob543/9022.3.1990

Rechtssatz

Für eine Klage auf Festlegung einer Grundstücksgrenze, mag sie auch auf ein dingliches Recht gestützt sein, ist die Streitanmerkung gemäß § 61 GBG nicht vorgesehen.

Normen

GBG §61 B1

7 Ob 543/90OGH22.03.1990

Veröff: EvBl 1990/105 S 477 = NZ 1990,263 (Hofmeister, 264)

2 Ob 16/13mOGH25.04.2013

Beisatz: Unzulässig ist etwa auch die Streitanmerkung der Klage auf Einwilligung in die Einverleibung einer vertraglich eingeräumten Dienstbarkeit. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Klagebegehren nicht gerichtet auf Unwirksamkeit und Löschung eines bücherlichen Rechts, sondern auf die Feststellung des konkreten Umfangs der Servitut. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19900322_OGH0002_0070OB00543_9000000_001

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