OGH 9ObA70/90 (RS0084006)

OGH9ObA70/9014.3.1990

Rechtssatz

Verweigert ein Lehrer an einer gemeindeeigenen Musikschule in Niederösterreich die Einhaltung des Stundenplanes (Verlegen von Stunden auf andere Wochentage, Nichterscheinen in der Schule zur vorgesehenen Unterrichtszeit) ungeachtet entsprechender Abmahnung, so berechtigt dieses Verhalten den Dientsgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses.

SW: Arbeitgeber — Arbeitsverhältnis

 

Normen

nö GdVBG §46
VBG §34

9 ObA 70/90OGH14.03.1990
9 ObA 127/02wOGH22.01.2003

nur: Verweigert ein Lehrer an einer gemeindeeigenen Musikschule die Einhaltung des Stundenplanes ungeachtet entsprechender Abmahnung, so berechtigt dieses Verhalten den Dientsgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19900314_OGH0002_009OBA00070_9000000_002

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