Normen
ASVG §175 Abs1 Z1
10 ObS 425/89 | OGH | 19.12.1989 |
Veröff: SSV-NF 3/162 |
10 ObS 39/96 | OGH | 20.02.1996 |
Vgl auch; Beisatz: Kehrt ein Versicherter ausschließlich deshalb an die Arbeitsstätte zurück, um den dort vergessenen, für das Wochenende benötigten Wochenlohn zu holen und verunglückt er sodann auf dem Rückweg, so liegt eine rein eigenwirtschaftliche, durch die Unfallversicherung nicht geschützte Tätigkeit vor, ereignete sich doch der Unfall am Rückweg von einer ausschließlich durch private Interessen geprägten und solchen dienenden Fahrt. (T1) |
10 ObS 2373/96k | OGH | 08.10.1996 |
Vgl auch; Beisatz: Fährt ein Versicherter nur deshalb von der Arbeitsstätte zu seiner Wohnung zurück, um seiner Lebensgefährtin den von ihm irrtümlich eingesteckten Schlüsselbund zu bringen, so hatte diese Fahrt keinerlei Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung, sondern erfolgte ausschließlich aus eigenwirtschaftlichen Gründen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19891219_OGH0002_010OBS00425_8900000_001
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