OGH 5Ob120/89 (RS0083195)

OGH5Ob120/8912.12.1989

Rechtssatz

Bei Prüfung der Zulässigkeit der Aufstellung einer aus Holz hergestellten Saunakabine auf der im Wohnungseigentum stehenden Terrasse innerhalb einer Wohnhausanlage, deren äußeres Erscheinungsbild von ausschließlich weißem Mauerwerk geprägt ist, darf auch die Beispielswirkung einer gerichtlichen Entscheidung nicht gänzlich außer Betracht bleiben.

Normen

WEG 1975 §13 Abs2

5 Ob 120/89OGH12.12.1989
5 Ob 228/03wOGH07.10.2003

Vgl auch; Beisatz: Ob und in welchem Umfang Beispielswirkungen bei einer vorzunehmenden Gleichbehandlung von Wohnungseigentümern zur Entscheidung heranzuziehen sind, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19891212_OGH0002_0050OB00120_8900000_001

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