1 Ob 698/89 | OGH | 15.11.1989 |
6 Ob 643/94 | OGH | 10.11.1994 |
nur: Auch das Verhalten bei Beendigung von Bestandverhältnissen hat sich an den Anforderungen von Treu und Glauben zu orientieren. (T1) Beisatz: Die Frage, wann eine Erklärung als noch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Endtermin abgegeben anzusehen ist kann nicht mit einer genau abgegrenzten Zeitspanne beantwortet werden, sondern muß sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles richten. (T2) |
10 Ob 1522/96 | OGH | 27.02.1996 |
nur T1; Beisatz: Tritt ein Rechtsanwalt gegenüber dem Bestandgeber permanent als Vertreter des Bestandnehmers auf, so kann die Kündigung gegenüber dem Bestandnehmer durchaus wirksam auch zu Handen dieses Vertreters abgegeben werden. (T3) |
7 Ob 149/98g | OGH | 30.03.1999 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19891115_OGH0002_0010OB00698_8900000_001
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