Rechtssatz
Eine Konkurrenzklausel kann auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden; hat der Arbeitgeber ihr Zustandekommen weder durch Ausübung eines erheblichen Druckes noch unter Vertrauensbruch erwirkt, ist sie auch gültig, wenn eine Gegenleistung vom Arbeitgeber überhaupt nicht gewährt wurde.
SW: Angestellte — Entgelt — Konkurrenzverbot — Wettbewerbsverbot — Beschränkung — Erwerbstätigkeit — Treuepflicht — gute Sitten — Sittenwidrigkeit — Gültigkeit — Dienstverhältnis
9 ObA 182/99a | OGH | 15.12.1999 |
nur: Eine Konkurrenzklausel kann auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19891108_OGH0002_009OBA00274_8900000_001
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