Rechtssatz
Eine Prüfung der Frage, ob der Entscheidung des Betriebsrates zur Irrtumsanfechtung (nur durch die dafür stimmenden Mitglieder) berechtigende Willensmängel anhaften, liefe auf eine richterliche Nachprüfung der demokratischen Willensbildung eines Organs der Betriebsverfassung hinaus, die jedenfalls in jenen Bereichen, in denen es um die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens oder um die Anwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe geht, unzulässig ist.
9 ObA 262/89 | OGH | 27.09.1989 |
Veröff: SZ 62/158 = Arb 10821 = ZAS 1991/1 S 14 |
Dokumentnummer
JJR_19890927_OGH0002_009OBA00262_8900000_002
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